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Polizei, Justiz, SS

Polizei, Justiz, SS

von Arbeitsgruppe "Polizei, Justiz, SS", ergänzt von Benedict von Bremen
Die Polizeidirektion in der Münzgasse 13, ohne Datum. (Stadtarchiv Tübingen / Foto: Kleinfeldt)

Die Herrschaft des Nationalsozialismus beruhte zu einem nicht unwesentlichen Teil auf der Ausübung von Terror und dessen Androhung. Bereits 1944 schrieb Franz Neumann im US-amerikanischen Exil: "Die Strafgerichte sind heute im Verein mit der Geheimen Staatspolizei, der Staatsanwaltschaft und den Henkern in erster Linie Praktiker der Gewalt".1 Im Projekt "Tübinger NS-Akteure" werden Beispiele für Angehörige der Repressionsorgane des Nationalsozialismus in und aus Tübingen genannt. Zu diesen Institutionen zählen im Folgenden die Justiz, die Polizeibehörden Geheime Staatspolizei (Gestapo), Kriminalpolizei, Ordnungspolizei und die Schutzstaffel (SS).

Der Politikwissenschaftler Ernst Fraenkel unterschied bei seiner Analyse der nationalsozialistischen Herrschaft zwischen zwei Herrschaftsprinzipien und ihnen zuzuordnenden Strukturen: Zum einem dem "Normenstaat", der gegenüber den "Volksgenossen" rechtlich verankerte Normen aufrechterhielt. Hierzu wäre beispielsweise die Justiz und die Ordnungspolizei zu zählen. Den "Maßnahmenstaat" könnte man dagegen als eine Sphäre beschreiben, in der keine rechtlichen Normen existierten und in der die aus politischen oder rassistischen Gründen aus dem "Volkskörper" ausgeschlossenen Betroffenen vollkommen entrechtet und gegebenenfalls auch ermordet werden konnten. Die Gestapo wie auch die SS können diesem Typus nationalsozialistischer Herrschaft zugeordnet werden.2

Die Justiz wurde im Nationalsozialismus gleichzeitig marginalisiert und politisiert. Marginalisiert wurde sie insofern, als dass die Institutionen des "Maßnahmenstaats" in einer wachsenden Anzahl von Bereichen unabhängig von der Justiz agieren konnten und ihr Kompetenzen abnahmen. Einweisungen in Konzentrationslager erfolgten spätestens ab 1934 durch die Gestapo und die Kriminalpolizei (Kripo) in Form von "Schutzhaft" beziehungsweise „Vorbeugehaft“. Diese Marginalisierung der Justiz fand ihren Höhepunkt 1943 in einem Erlass des Reichsjustizministers Otto Georg Thierack (1889-1946). Dieser trat den Strafvollzug gegen sogenannte "Asoziale", Juden und sogenannte "Fremdvölkische" mit großer Bereitwilligkeit an die SS ab, um die Justiz zu entlasten und eine möglichst radikale Bekämpfung von sogenannten "Minderwertigen" zu ermöglichen. Der "Normenstaat" löste sich ohne Druck ab 1933 von wesentlichen normativen Prinzipien und stieß dem "Maßnahmenstaat" die Tür zum Eintritt in den eigenen Kompetenzbereich weit auf. In dem Bemühen, angenommene Staatsfeinde und sogenannte "asoziale" Elemente in die Schranken zu weisen, spielte man der Staatspolizei in die Hände, die zu aggressiv und expansiv war, um sich kontrollieren zu lassen.3

Politisiert wurde die Justiz zum einen durch ideologische Gesetze wie beispielsweise die "Nürnberger Gesetze" von 1935. Zugleich wurden neue juristische Institutionen geschaffen, die spezifische Verfolgungsmaßnahmen ermöglichen beziehungsweise erleichtern sollten. Die 1934 geschaffenen "Erbgesundheitsgerichte" ordneten Sterilisationen bei bestimmten als "erbkrank" stigmatisierten Bevölkerungsgruppen an, zum Beispiel psychisch Kranken, körperlich oder geistig Behinderten, Alkoholkranken und anderen gesellschaftlich stigmatisierten Gruppen.4

Der Aufgabenbereich der sogenannten "Sondergerichte" lag zunächst vor allem bei politischen Delikten. Diese Gerichte verurteilten politischen Gegnern des NS in Verfahren vielfach wegen Hoch- oder Landesverrats zu Tode. Im Laufe des Zweiten Weltkriegs radikalisierte sich die Praxis dieser "Sondergerichte". Zur Aufrechterhaltung des Status quo wurden nun zunehmend auch für kleine Delikte wie Diebstahl aber auch für sogenannte "Heimtücke"-Verbrechen, beispielsweise abfällige Bemerkungen über die NS-Führung beziehungsweise den Kriegsverlauf oder das Hören von alliierten Radiosendern, Todesurteile ausgesprochen.5

Nach 1945 zogen auffällig viele ehemalige Angehörige von solchen "Sondergerichten" nach Tübingen und arbeiteten hier weiterhin in der Justiz. Drei von ihnen – Ludwig Sperrhake, Paul Bodenstein und Ewald Schwarwiess - stellt Jens Rüggeberg biografisch dar. So war Sperrhake beispielsweise Staatsanwalt am "Sondergericht" Weimar gewesen. In Tübingen stand er unter anderem auch Mitglieder der Entschädigungskammer. Somit hatte ausgerechnet er in strittigen Fällen zu entscheiden, ob NS-Opfern eine "Wiedergutmachung" zuerkannt wurde. Valentin Heinze stellt in einer Kurzbiografie Alois Gabrysch vor, der Angehöriger des Sicherheitsdienstes (SD) und Richter am Sondergericht in Maribor war und in der Öffentlichkeit als "Schlächter von Maribor" bekannt wurde. Von 1965 bis 1970 war Gabrysch Kriminaldirektor in Tübingen.

Ebenfalls dem Bereich der Justiz zuzuordnen ist der Justizvollzug.6 Mit der Strafvollzugsanstalt in Rottenburg am Neckar befand sich in der Zeit des Nationalsozialimus eines der bedeutendsten Gefängnisse Württembergs im Kreis Tübingen. Zu den Strafhäftlingen kamen nach 1933 politische Gefangene und während des Zweiten Weltkriegs auch inhaftierte ausländische Zwangsarbeiter hinzu. Mit der Vergrößerung der Häftlingszahlen verschlechterte sich die Situation der Rottenburger Häftlinge deutlich. Insbesondere in den letzten Kriegsjahren erhöhten sich die Todeszahlen im Gefängnis durch Hunger und Krankheiten dramatisch.7 Eine von Paula Kienzle erstellte Biografie behandelt Hermann Schwarz, den Leiter der Strafanstalt, der durch seine Zustimmung zu dieser Überbelegung die Todesfälle mitverantwortete.

Eines der zentralen, wenn auch in seiner personellen Ausstattung vielfach überschätzten Repressionsorgane der Nationalsozialisten, war die Gestapo.8 Der Großteil der Verhaftungen, die der Gestapo zugeschrieben werden, wurde nämlich auf deren Auftrag hin durch lokale Polizeibehörden umgesetzt. So wurden beispielsweise in Tübingen die Deportationen der örtlichen Jüdinnen:Juden in die Vernichtungslager in den besetzten Gebieten Osteuropas auf Anordnung der Staatspolizeileitstelle Stuttgart ("Hotel Silber") hin auch durch Beamte der lokalen Polizeidirektion und der lokalen Kriminalpolizei durchgeführt.9 Die Ordnungspolizei war damit in die Durchführung von Verfolgungsmaßnahmen involviert.10 Dies betrifft auch Friedrich Bücheler, den Leiter der Polizeidirektion Tübingen, der in einer Kurzbiografie von Valentin Heinze dargestellt wird.

Die Gestapo, in Württemberg bis 1936 die Politische Landespolizei, verfolgte in den ersten Jahren des Nationalsozialismus insbesondere politische Gegner des NS-Regimes. Im Zuge der völkisch-biologistischen Ausweitung der Gegnerdefinition kamen im Laufe der 1930er Jahre sukzessive weitere Aufgabengebiete hinzu. Dies waren insbesondere die Überwachung, Vertreibung und Deportation von Jüdinnen:Juden, aber auch die Verfolgung von oppositionellen Kirchenvertretern und Zeugen Jehovas, von "Asozialen" und ab dem Zweiten Weltkrieg die polizeiliche Überwachung von ausländischen Zwangsarbeitern:innen.11

Die Politische Polizei in Württemberg, die nach der "Verreichlichung" 1936 auch für Hohenzollern zuständig war, hatte ihren Sitz in der Dorotheenstraße 10 in Stuttgart.12 Der zweite Leiter dieser Behörde, Walter Stahlecker, hatte in Tübingen die Schule besucht und studiert. Er wird in einer Kurzbiografie von Jens Kolata behandelt. Stahlecker verantwortete ab 1941 als Leiter der Einsatzgruppe A und als Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des SD im Baltikum die Ermordung von über 220.000 Jüdinnen:Juden, Romnija:Roma, Partisan:innen und Kommunist:innen.

Sieben Außenstellen der Gestapo in Württemberg und Hohenzollern sollten die Überwachung der Bevölkerung in der Fläche gewährleisten. Eine dieser Außenstellen bestand von 1934 bis 1943 in Tübingen und hatte spätestens ab 1936 ihren Sitz im Gebäude der Polizeidirektion Tübingen in der Münzgasse 13.13 Mehrere Beamte dieser Außenstelle werden in dem vorliegenden Kapitel behandelt, so in einer Kurzbiografie Herbert Kappler, Leiter der Außenstelle von 1934 bis 1938 (Autor: Jens Kolata). Er organisierte 1943/44 als Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD von Rom die Deportation der dortigen jüdischen Bevölkerung und die Erschießung von 335 Geiseln. Auch der letzte Leiter der Gestapo-Außenstelle, Wilhelm Stöckle, wird in einer Kurzbiografie präsentiert (Autor: Jens Kolata). Mit einer ausführlichen Biografie rekonstruiert Jens Kolata den Lebensweg von Ludwig Griesinger, von 1934 bis 1938 Mitarbeiter der Außenstelle Tübingen; er war in der Gestapo-Außenstelle im vom Deutschen Reich annektierten Sudetenland in Eger tätig und leitete diese ab 1941. Nach seiner Rückkehr nach Tübingen 1955 wurde Griesinger bei der Kriminalpolizeihauptstelle der Baden-Württembergischen Landespolizei beschäftigt.

Während die Gestapo nach 1945 von den Alliierten zur verbrecherischen Organisation erklärt wurde, traf dies für die Kriminalpolizei nicht zu. Deren Angehörige konnten sich somit als "sauber geblieben" darstellen. Jedoch hatte auch die Kriminalpolizei mehrere Verfolgungskomplexe des Nationalsozialismus mit zu verantworten. So war sie für die Verhaftung, Verfolgung und Deportierung der Sinti und Roma im Deutschen Reich in die Konzentrations- und Vernichtungslager verantwortlich. Auch war sie neben der Gestapo für die Verfolgung von Homosexuellen zuständig. Ebenso verantwortete die Kripo den überwiegenden Teil der Verfolgungsmaßnahmen gegenüber sogenannten "Asozialen" und "Berufsverbrechern".14

Mehrere der genannten Organisationen wurden 1939 im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) zusammengefasst. Unter seinem Dach befanden sich das Geheime Staatspolizeiamt (Gestapa), das Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) und der Sicherheitsdienst der SS (SD). Die Gründung dieses Amts war ein sichtbares Zeichen der Tendenz zur Verschmelzung von SS und Polizei. Heinrich Himmler, dem Reichsführer der SS, unterstanden bereits ab Ende 1933 alle politischen Polizeibehörden der Länder, so das Gestapa in Preußen, aber auch die Württembergische Politische Landespolizei. 1936 wurde er zum "Chef der Deutschen Polizei" ernannt und stand nun auch reichsweit der Kriminalpolizei, der Schutzpolizei und der Gendarmerie vor. Noch im selben Jahr legte Himmler die Gestapo und die Kriminalpolizei im Hauptamt Sicherheitspolizei zusammen, das Reinhard Heydrich unterstellt wurde. Parallel schuf Himmler auch ein Hauptamt Ordnungspolizei, in dem die Schutzpolizei, die Polizeischar und die Gendarmerie zusammengefasst wurden. Die Doppelfunktion Himmlers als "Chef der Deutschen Polizei" und als "Reichsführer SS" fand ihr Äquivalent in der Zusammensetzung des RSHA, in dem zwei Polizeibehörden und eine SS-Untergliederung zusammengelegt wurden. Polizeibeamte der Gestapo und der Kripo wurden zudem ermuntert, dem SD beizutreten.15

Mehrere Mitarbeiter des RSHA werden im Projekt "Tübinger NS-Akteure" behandelt. Eine Kurzbiografie von Monika Schober beschreibt die Karriere des gebürtigen Tübingers und Gestapo-Mitarbeiters Theodor Dannecker, der als rechte Hand Adolf Eichmanns maßgeblich die Deportationen von hunderttausenden Jüdinnen:Juden aus mehreren europäischen Ländern in die nationalsozialistischen Vernichtungslager organisierte. Auch die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD bestanden aus Angehörigen der Gestapo, der Kripo und des SD. Darüber hinaus waren diesen Einheiten auch Angehörige der Waffen-SS und der Ordnungspolizei sowie weibliche Schreibkräfte unterstellt. Diese mobilen Einheiten waren bei der Annektion Österreichs, des Sudetenlands und Tschechiens 1938/39 zusammen mit der Wehrmacht vorgerückt. Ihre Aufgabe war es zunächst, vermeintliche politische Gegner zu verhaften sowie Jüdinnen:Juden zu vertreiben und deren Besitz zu beschlagnahmen. Bereits bei der Eroberung Polens und schließlich systematisch beim deutschen Überfall auf die Sowjetunion waren diese Einsatzgruppen zum systematischen Ermorden von politischen Gegnern sowie von Jüdinnen:Juden übergegangen. In den vom Deutschen Reich besetzten Teilen der Sowjetunion ermordeten die Einsatzgruppen unter dem Vorwand der Partisanenbekämpfung mehrere hunderttausend Menschen. Dabei wurden sie vielfach von antisemitischen Kollaborateuren unterstützt.16 An solchen Erschießungen waren auch Angehörige der Ordnungspolizei) beteiligt, wie beispielsweise des Reserve-Polizeibataillon 101, das sowohl Christopher Browning als auch Daniel J. Goldhagen für ihre Thesen über "gewöhnliche Deutsche" in der Shoah untersuchten.17 Nach der mobilen Phase verstetigten sich die Strukturen von Sicherheitspolizei und SD dann in stationären Stellen wie den Befehlshabern der Sicherheitspolizei und des SD (BdS) oder den diesen unterstellten Kommandeuren des Sicherheitspolizei und des SD (KdS). Diese waren in den besetzten Gebieten maßgeblich für die Deportation der jüdischen Bevölkerung und für das restriktive Besatzungsregime verantwortlich. Unter den Leitern der Einsatzkommandos fanden sich auffällig viele Männer mit biografischen Verbindungen nach Tübingen. Zumeist hatten sie in Tübingen studiert und sich hier in akademischen Verbindungen, völkischen Bünden oder Parteigliederungen der NSDAP politisch radikalisiert und machten später im SD oder der Gestapo Karriere.18 Bei den RSHA-Führern und Einsatzgruppen tätern von Sicherheitspolizei und SD gab es enge Verschränkung von Planung und Ausführung der Morde. Laut Michael Wildt waren sie "weder Schreibtischtäter noch Bürokraten, sie waren nicht die Rädchen einer anonymen Vernichtungsmaschinerie, sondern sie haben die Konzepte selbst entworfen, die Apparate konstruiert und selbst bedient, die den millionenfachen Mord möglich machten."19 Mit Martin Sandberger (Autor: Jens Kolata), Eugen Steimle (Autor: Jens Rüggeberg), Rudolf Bilfinger, Erich Ehrlinger und Erwin Weinmann (Autorin jeweils: Laura Boga) werden mehrere von ihnen mit Kurzbiografien dargestellt. Mit dazu gehört auch Ernst Weinmann (Autoren: Valentin Heinze & Benedict von Bremen), von 1939 bis 1945 Tübinger Oberbürgermeister, dazu, der nach dem Zweiten Weltkrieg auf Grund seiner SS-Tätigkeit in Jugoslawien als Kriegsverbrecher verurteilt und hingerichtet wurde. Mit Gottlob Berger (Autor: Michael Kuckenburg) wird als Chef des SS-Hauptamtes zudem ein hochrangiges SS-Mitglied vorgestellt.

Die Tübinger Bezüge dieser Personen sind ganz unterschiedlich. Dannecker und Griesinger waren in Tübingen aufgewachsen; Sandberger, Stahlecker, Steimle und die Brüder Ernst und Erwin Weinmann hatten hier studiert und kamen auf Vermittlung von Gustav Adolf Scheel (Autor: Benedict von Bremen), dem Leiter des SD-Oberabschnitts Südwest, Mitte der 1930er Jahre zur Gestapo beziehungsweise zum SD nach Stuttgart. Im Auslandseinsatz in den besetzten Gebieten oder hinter den Fronten des Zweiten Weltkrieges waren Dannecker, Griesinger, Kappler,Sandberger, Stahlecker, Steimle, Gabrysch, Ernst und Erwin Weinmann. Nach 1945 kam Griesinger nach Tübingen zurück; hierher gelangten auch Gabrysch, Sperrhake, Bodenstein und Schwarwiss.

Diese Männer gehörten teils der Kriegsgeneration an, die im Ersten Weltkrieg gekämpft hatte, zum anderen Teil der Kriegsjugendgeneration. Erstere hatten sich später vielfach den Freikorps angeschlossen; unter ihnen waren auch "alte Kämpfer" in der NSDAP. Zweitere sahen sich vielfach gegenüber der Kriegsgeneration unter Beweisdruck. Sie traten vielfach völkischen Bünden, der SA oder dem Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbund (NDStB) bei. Die Angehörigen des SD und der Justiz mit biografischem Bezug zu Tübingen waren ganz überwiegend Akademiker; in der Gestapo waren teilweise Akademiker vertreten. Im Justizvollzug und in der Ordnungspolizei gab es meist Nichtakademiker.

Während der NS-Diktatur haben die hier Genannten "Karriere gemacht" und profitierten vom Unrechtssystem. Zwar lagen die Orte ihrer Verbrechen und ihrer Mittäterschaften bei den meisten außerhalb Tübingens. Aber der Nationalsozialismus belohnte den Opportunismus, den Aufstiegswillen und die Anpassung im Einsatz in den besetzten Gebieten durch Beförderung. Die behandelten Angehörigen von aus Justiz, Polizei und SS erlebten durch ihre berufliche Position vielfach einen sozialen Aufstieg.

Eine effektive Säuberung von Verwaltung, Polizei und Justiz fand in den drei westlichen Besatzungszonen und später der Bundesrepublik nicht statt. Wie in dem Kapitel dargestellt wird, konnten Angehörige von NS-Repressionsorganen nach 1945 teilweise sogar im Staatsdienst weiterarbeiten. Es bleibt für uns die Frage nach der "Einbettung" dieser Lebensläufe in die Gesellschaft der Nachkriegszeit in Tübingen. Zwar waren die Lebensläufe durchaus unterschiedlich; so können beispielweise bei zwei Personen längere Haftstrafen nach alliierten Urteilen nachgewiesen. Was uns aber bei allen Biografien auffällt, ist die relative "Geräuschlosigkeit" der Wiedereingliederung in die Karriereverläufe in der jungen Bundesrepublik im Tübinger der 1950er Jahre.

Es stellt sich somit zwingend die Frage nach den lokalen Nachkriegsnetzwerken in Justiz, Polizei und SS. Wurden Täter bei der Entnazifizierung und der beruflichen Wiedereingliederung strukturell und personell unterstützt (z.B. durch den Grundgesetz-Artikel 131, durch während der Entnazifizierung ausgestellte "Persilscheine" usw.)? Wichtig erscheint aber auch das Verhalten der Tübinger Bevölkerung zu jener Zeit, das noch genauer zu erforschen wäre. Haben sich damals zuerst einzig die Alliierten mit den Tätern befasst und später nur einige wenig deutsche Juristen? Und welche Rolle spielte die Bevölkerung Tübingens in den 1950er Jahren?

Einzelnachweise

Mehr
  1. Neumann, Franz, Behemoth. Struktur und Praxis des Nationalsozialismus, Frankfurt am Main 1984, S. 530.
  2. Fraenkel, Ernst, Der Doppelstaat. Recht und Justiz im "Dritten Reich", Frankfurt am Main 1974. Diese Zweiteilung lässt sich bei näherem Betrachten aufgrund der Vermischung beider Typen, etwa in Anbetracht der Amtshilfe der Ordnungspolizei für Verfolgungsmaßnahmen von Gestapo und Kripo oder bei der Einführung von "Sondergerichtshöfen", jedoch nicht kohärent durchhalten, ermöglicht allerdings eine analytische Perspektive auf die Repressionsorgane des Nationalsozialismus und ihr Verhältnis untereinander.
  3. Angermund, Ralph, "Die geprellten 'Richterkönige'. Zum Niedergang der Justiz im NS-Staat", in: Mommsen, Hans / Willems, Susanne (Hg.), Herrschaftsalltag im Dritten Reich. Studien und Texte, Düsseldorf 1988, S. 304-342, hier S. 336f.
  4. Zur nationalsozialistischen Sterilisationspraxis siehe Bock, Giesela, Zwangssterilisation im Nationalsozialismus. Studien zur Rassenpolitik und Geschlechterpolitik, Münster 2010.
  5. Müller, Ingo, Furchtbare Juristen. Die unbewältigte Vergangenheit unserer Justiz, München 1987.; Schumann, Eva (Hg.), Kontinuitäten und Zäsuren. Rechtswissenschaft und Justiz im "Dritten Reich" und in der Nachkriegszeit, Göttingen 2008.
  6. Wachsmann, Nikolaus, Gefangen unter Hitler. Justizterror und Strafvollzug im NS-Staat, München 2006.
  7. Schönhagen, Benigna, Das Gräberfeld X. Eine Dokumentation über NS-Opfer auf dem Tübinger Stadtfriedhof, Tübingen 1987, S. 103-111 <tuebingen.de/Dateien/Graeberfeld_X.pdf> (letzter Zugriff: 21.10.2020).
  8. Paul, Gerhard / Mallmann, Klaus-Michael (Hg.), Die Gestapo im Zweiten Weltkrieg. "Heimatfront" und besetztes Europa, Darmstadt 2000; Paul, Gerhard / Mallmann, Klaus-Michael (Hg.), Die Gestapo. Mythos und Realität, Darmstadt 1996.
  9. Kolata, Jens, "Die Außendienststelle Tübingen", in: Bauz, Ingrid / Brüggemann, Sigrid / Maier, Roland (Hg.), Die Geheime Staatspolizei in Württemberg und Hohenzollern, Stuttgart 2013, S. 94-99.
  10. Zur Ordnungspolizei siehe Lichtenstein, Heiner, Himmlers grüne Helfer. Die Schutz- und Ordnungspolizei im "Dritten Reich", Köln 1990.
  11. Herbert, Ulrich, "Von der Gegnerbekämpfung zur 'rassischen Generalprävention'. 'Schutzhaft' und Konzentrationslager in der Konzeption der Gestapo-Führung 1933-1939", in: Herbert, Ulrich / Orth, Karin / Dieckmann, Christoph (Hg.), Die nationalsozialistischen Konzentrationslager. Entwicklung und Struktur. Band I, Göttingen 1998, S. 60-86, hier S. 69.
  12. Bauz, Ingrid / Brüggemann, Sigrid / Maier, Roland (Hg.), Die Geheime Staatspolizei in Württemberg und Hohenzollern, Stuttgart 2013.
  13. Kolata, Jens, "Die Außendienststelle Tübingen", in: Bauz, Ingrid / Brüggemann, Sigrid / Maier, Roland (Hg.), Die Geheime Staatspolizei in Württemberg und Hohenzollern, Stuttgart 2013, S. 94-99.
  14. Wagner, Patrick, Hitlers Kriminalisten. Die deutsche Kriminalpolizei und der Nationalsozialismus, München 2002; Wagner, Patrick, Volksgemeinschaft ohne Verbrecher. Konzeptionen und Praxis der Kriminalpolizei in der Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus, Hamburg 1996.
  15. Zum Reichssicherheitshauptamt siehe Wildt, Michael, Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes, Hamburg 2003; Herbert, Ulrich, Best. Biographische Studien über Radikalismus, Weltanschauung und Vernunft 1903-1989, München 2016.
  16. Krausnick, Helmut / Wilhelm, Hans-Heinrich, Die Truppe des Weltanschauungskrieges. Die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD 1938-1942, Stuttgart 1981; Paul, Gerhard / Mallmann, Klaus-Michael (Hg.), Die Gestapo. Mythos und Realität, Darmstadt 1996, S. 291-540.
  17. Browning, Christopher, Ganz normale Männer. Das Reserve-Polizeibataillon 101 und die "Endlösung" in Polen, Hamburg 1996; Goldhagen, Daniel Jonah, Hitlers willige Vollstrecker. Ganz gewöhnliche Deutsche und der Holocaust, Berlin 1998.
  18. Wildt, Michael, Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes, Hamburg 2003, S. 89-104, S. 578-601; Junginger, Horst, Die Verwissenschaftlichung der "Judenfrage" im Nationalsozialismus, Darmstadt 2008., S. 311-388; Junginger, Horst, Tübinger Exekutoren der Endlösung. Effiziente Massenmörder an vorderster Front der SS-Einsatzgruppen und des Sicherheitsdienstes <homepages.uni-tuebingen.de/gerd.simon/exekutoren.pdf> (letzter Zugriff: 21.10.2020).
  19. Wildt, Michael, Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes, Hamburg 2003, S. 867.