Langbiografie

Max Stockburger

„Herr Stockburger war überzeugter Nationalsozialist“

„Herr Stockburger war überzeugter Nationalsozialist“1 – ob in seiner Funktion als stellvertretender Tübinger Oberbürgermeister, bei in der Einrichtung eines Lagers für Zwangsarbeiter in Tübingen oder als Vorsitzender des Kreisgerichts.

Am 1. August 1931 trat der Rechtsanwalt Max Stockburger in die NSDAP ein. Mit diesem frühen Parteieinstieg gehörte er zur Gruppe der „alten Kämpfer.“ Später begründete er seinen Eintritt in die Partei damit, dass sich die politischen Gegensätze immer mehr zugespitzt hätten und „sich ein starker wirtschaftlicher Niedergang bemerkbar machte.2 Sein anfängliches Misstrauen gegenüber der Partei sei durch Freunde und Familie widerlegt worden, schnell genug, sodass er bereits am 28. November 1931 bei einer Versammlung der NSDAP als Gemeinderatskandidat auftrat.3

Generell entwickelte sich Stockburgers Beteiligung am NS-Herrschaftsappart recht schnell: 1932 trat er in die Allgemeine SS ein, wo er noch im selben Jahr im Rang eines Scharführers stand. Ab 1933 war er Mitglied im NSRB, dem nationalsozialistischen Rechtswahrerbund, damals noch Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen und der NS-Volkswohlfahrt (NSV). Außerdem arbeitete er zwischen 1936 und 1937 für den Sicherheitsdienst des Reichsführers SS (SD). Seine politische Beteiligung an der NS-Herrschaft zeichnete sich vor allem durch den Vorsitz des Tübinger Kreisgerichts von 1938 bis Kriegsende und die Ämter des ehrenamtlichen Beigeordneten und stellvertretenden Oberbürgermeisters für die Stadt Tübingen aus.4

Frühe Jahre, juristische Laufbahn und Privatleben

Johannes Max Stockburger wurde am 16. Januar 1901 in Grabenstetten, Kreis Reutlingen, als Sohn eines Oberlehrers geboren. Er besuchte bis zu seiner Reifeprüfung 1920 das humanistische Gymnasium in Tübingen. Anschließend entschied er sich für ein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Tübingen, welches er mit einer dreijährigen Unterbrechung aufgrund der Inflation 1927 mit der höheren Justizdienstprüfung abschloss. Ab 1931 war er, wie er selbst sagte, „bis zum Zusammenbruch […] ununterbrochen als Rechtsanwalt beim Landgericht Tübingen tätig.“5 Stockburger führte eine eigene Anwaltspraxis und setzte sich für seine Parteigenossen ein, wie etwa 1932, als er eine Gruppe Nationalsozialisten verteidigte, die Wahlveranstaltungen der SPD gestürmt und einen sozialdemokratischen Redner schwer verletzt hatten.6

Er selbst gehörte der evangelischen Konfession an, schien jedoch ein distanziertes Verhältnis zur Kirche zu pflegen. 1935 heiratete Stockburger Adele Meising, die Ehe blieb kinderlos. Im selben Jahr erkrankte er schwer an einer Nervenentzündung mit aufsteigender Lähmung, erst 1938 konnte er wieder an Stöcken gehen.7 Infolgedessen hatte Stockburger sein restliches Leben mit Problemen wie substernalen Struma und Herzinsuffizienz zu kämpfen.8

Gemeinderat und stellvertretender Oberbürgermeister

Nachdem Stockburger im August 1931 der NSDAP beigetreten war, kandidierte er bereits ab November als Gemeinderat im Wahlbezirk Tübingen für die Gemeinderatswahl am 6. Dezember 1931. Insgesamt erreichte die NSDAP in dieser Gemeinderatswahl 23,3 Prozent der Stimmen und konnte damit einen „rund zehnprozentigen Zuwachs gegenüber den letzten Reichstagswahlen“9 verzeichnen, was den Tübingern vier NSDAP-Gemeinderäte bescherte, einer davon Stockburger. Dieser hatte mit 324 Stimmen die drittmeisten seiner Partei.10 Von da an war Stockburger fester Bestandteil der Tübinger Gemeindepolitik, zumindest bis 1945.

Durch einen Erlass des Reichstatthalters in Württemberg Wilhelm Murr im August 1935 wurde Stockburger „unter Berufung in das Beamtenverhältnis […] zum weiteren ehrenamtlichen Beigeordneten der Stadtgemeinde Tübingen ernannt.“11 Diese offizielle Ernennung auf sechs Jahre im Rahmen einer Sitzung des Gemeinderats wurde durch eine Ansprache des Kreisleiters Baumert begleitet, in der dieser betonte, „dass damit Männer an die Spitze der Gemeindeverwaltung gestellt werden, die bereit seien als Nationalsozialisten zu wirken und dies schon bewiesen“12 hätten. Wer in eine solche Stellung als Beamter im nationalsozialistischen Staat erhoben wurde, hatte sich „im Kampf“13 für die nationalsozialistische Bewegung „an führender Stelle“14 bewährt und willigte ein, die Ziele des nationalsozialistischen Staates zu unterstützen und zu fördern.15

Als Adolf Scheef (DDP), seit 1927 Oberbürgermeister von Tübingen, 1939 aus Altersgründen sein Amt niederlegte, übernahm der Zahnarzt Dr. Ernst Weinmann (NSDAP) das Amt des Oberbürgermeister Tübingens. Weinmann wurde durch die Aufsichtsbehörde jedoch kein offizieller Stellvertreter zur Seite gestellt.16 Zur Amtseinsetzung Weinmanns pries Stockburger in einer feierlichen Ansprache die „grosse Bedeutung“17 des Tages an, denn es sei „in viel höherem Masse als vor der Zeit der Machtergreifung […] von schicksalhafter Bedeutung für eine Stadt, wer ihre Führung in den Händen hat.“18 „Als Weinmann 1941 zur Waffen-SS eingezogen wurde, übernahm […] der dritte Beigeordnete, Rechtsanwalt Max Stockburger, seine Stellvertretung.“19 In seinem Spruchkammerverfahren hatte sich Stockburger in seiner Tätigkeit als stellvertretender Oberbürgermeister vor allem für die Unterbringung von Zwangsarbeitern auf dem Gelände der Brauerei Marquardtei, dem sogenannten Ostarbeiterlager zu verantworten.

Das „Ostarbeiterlager“

Tübingen verfügte zu Kriegsende über neun Lager für Kriegsgefangene und 27 für zivile Zwangsarbeiter.20 Im Dezember 1941 wurde ein Lager für eben solche „Zivilarbeiter“ im Hof der Brauerei Marquardtei in einem alten Schuppen eingerichtet.21 In diesem „Russenlager“22 waren zu Beginn 21 russische Zwangsarbeiter untergebracht23 , später sollen es 100 sowjetische Zwangsarbeiter gewesen sein. Zwangsarbeiter aus „dem Osten“ wurden nach der Rassenideologie der Nazis am stärksten diskriminiert. Diese zeigte sich etwa durch einen niedrigeren Lohn, als ihn Zwangsarbeiter aus Nord-, West- und Südeuropa erhielten, aber auch durch geringere Mengen an Nahrung und eine stärkere Überwachung.24

Im Rahmen seines Spruchkammerverfahrens wurde Stockburger in seiner Tätigkeit als stellvertretender Oberbürgermeister die menschenunwürdige Unterbringung der ausländischen „Fremdarbeiter“ zu Lasten gelegt.25 Im Spezifischen ging es vor allem darum, dass die Zwangsarbeiter auf seine Anweisung „auch während der kalten Jahreszeit auf dem blossen Fußboden liegen mussten.“26 Stockburger führte zu diesen Anschuldigungen aus, „dass er das Lager für die Ausländer nicht eingerichtet habe, da es damals schon bestanden [hätte]. […] Er hätte damit nichts zu tun gehabt, da dies Sache des Bauamts und des Verwaltungsgerichts war.“27

Tatsächlich war es die Stadt Tübingen, genauer der Oberbürgermeister Stockburger, der die Zwangsarbeiter „für genau zu bezeichnende Arbeiten anforderte.“28 Somit war die Stadt Tübingen Trägerin des Lagers in der Marquardtei.29 Es war der Oberbürgermeister, der am 4. Dezember 1941 die Verfügung zur Einrichtung von Gefangenenlagern für sowjetische Kriegsgefangene erließ und mit der Besitzerin der Marquardtei, der Stuttgarter Hofbräu AG, einen Mietvertrag abschloss.30

In einem persönlichen Brief im Mai 1948 an Rudolf Hartter, zu diesem Zeitpunkt Stadtamtmann in Tübingen, argumentierte Stockburger, dass er aufgrund des dringenden Bedürfnisses „der kleineren Gewerbetreibenden nach Arbeitskräften“31 und dem damit verbundenen Wunsch nach Unterbringung von Zwangsarbeitern nachzukommen, die Unterbringung der zivilen Zwangsarbeiter im Lager genehmigt habe. Danach musste er feststellen, dass „der Arbeitseinsatz ausschliesslich vom Arbeitsamt vorgenommen und die Stadt von jeder Mitwirkung ausgeschlossen war, und dass die eigentliche Verfügungsgewalt über das Lager der Polizei zustand, die durch eigene Organe die Aufsicht ausübte.“32 Seines Erachtens könne die Verantwortung für das Lager die Stadtverwaltung nicht treffen, „da es von dem Zeitpunkt seiner Belegung an ausschließlich der Verfügungsgewalt anderer Behörden unterstand.“33 Diese Aussagen entsprechen nach heutigem Forschungsstand nicht der Wahrheit, da die Stadtverwaltung für die Belegung, Unterbringung und Verpflegung zuständig war.34

Im Spruchkammerverfahren wurde die menschenunwürdige Unterbringung jedoch lediglich auf die Tatsache bezogen, dass die Zwangsarbeiter auf dem Fußboden schlafen mussten. Gegen diese Anschuldigung wurde der Zeuge Wilhelm Stöckle, ehemaliger Leiter der Gestapo in Tübingen vorgebracht, der davon sprach, dass die Zwangsarbeiter auf Stroh liegen mussten. In einer eidesstattlichen Erklärung des Ratsschreiber Rudolf Hartter, Baurat Karl Haug und Straßenwart Friedrich Schmid sprachen diese davon, dass „jeder Ostarbeiter seine Bettstelle mit Strohsack und Wolldecke zur Verfügung“35 gehabt hatte. Hartter war damals für die Verwaltung des Lagers verantwortlich gewesen, Haug für die bauliche Unterhaltung und die hygienischen Verhältnisse und Schmid überwachte als Lagerwachmann die Zwangsarbeiter.36 Diese Aussagen sind daher als Persilscheine zu werten, die sicherlich auch die eigenen Verwicklungen entlasten sollten.

Wie die Zustände im Lager tatsächlich waren, lässt sich schwer nachvollziehen, dennoch kann davon ausgegangen werden, dass die allgemeinen Zustände im Lager, vor allem weil es sich um ein Lager für sowjetische Zwangsarbeiter handelte, aus heutiger Sicht menschenunwürdig waren. Für die Unterbringung der Zwangsarbeiter wurde Stockburger in seinem Spruchkammerverfahren letztlich nicht belangt, obwohl er als Oberbürgermeister die Zuweisung von Arbeitskräften beantragt, sich um die strenge Überwachung des Lagers gekümmert und selbst über die morgendliche Kaffeelieferung an die Zwangsarbeiter verfügt hatte.37

Stockburgers Zeit als stellvertretender Oberbürgermeister endet

Die Bombardierung Lübecks im Frühjahr 1942 veranlasste den württembergischen Innenminister dazu, per Runderlass festzustellen, „ob im Falle eines Luftangriffs die Wahrnehmung der Amtsaufgaben des Oberbürgermeisters in den Stadtkreisen gewährleistet sei.“38 Durch diesen Umstand zeigte sich die „Tübinger Personallücke“39 , denn, wie oben bereits erwähnt, hatte die Aufsichtsbehörde bei der Ernennung Ernst Weinmanns zum Oberbürgermeister nie einen offiziellen Stellvertreter berufen. Stockburger hatte diese Aufgabe nur übernommen, nachdem Weinmann zur Waffen-SS eingezogen wurde.

Im August 1942 wurde Stockburger jedoch von Ministerialrat Göbel persönlich darüber informiert, dass man vorhabe, Bürgermeister Kercher von Kornwestheim als kommissarischen Oberbürgermeister in Tübingen einzusetzen.40 Stockburger als stellvertretender Oberbürgermeister und Kreisleiter Hans Rauschnabel wehrten sich aber vehement gegen die Einsetzung eines auswärtigen Beauftragten aus Sorge, welche Wirkung dies auf die Tübinger Öffentlichkeit haben könnte. Aufgrund dessen erklärte sich die Ministerialabteilung bereit, Stockburger offiziell die Stellvertretung des Oberbürgermeisters übernehmen zu lassen. „Zur Sicherung des geordneten Ganges der Verwaltung bei der Stadt Tübingen“41 übernahm Stockburger dann am 15. September 1942 die offizielle Stellvertretung. Diese Regelung war jedoch auf den 1. November befristet, denn die Aufsichtsbehörde beharrte auf die Bestellung eines besonderen Beauftragten.

In einem persönlichen Brief vom württembergischen Innenminister Jonathan Schmid wurde Stockburger angehalten, die Gelegenheit zu nutzen, sich „von der Führung der Amtsgeschäfte der Stadt Tübingen loszumachen und ein bißchen hinauszugehen“42 , denn „ein Mann, der irgendwie öffentlich herausgestellt ist, sich nach dem Krieg nicht mehr sehen lassen kann, wenn er nicht in der Lage ist, irgend einen Fronteinsatz nachzuweisen“43 . Der Innenminister forderte Stockburger auf, den „Gesuch um Entbindung von den Amtsgeschäften der Stadt Tübingen“44 vorzulegen. Stockburgers Antrag auf Amtsenthebung war schließlich die Rechtfertigungsbasis für die Einsetzung Kerchers als kommissarischer Oberbürgermeister. So wurde es zumindest in der Tübinger Chronik vom 3. Dezember 1942 an die Öffentlichkeit herangetragen: „Stadtrat Stockburger hat nun um Enthebung vor diesem Amt gebeten im Hinblick auf seinen in Aussicht stehenden Kriegseinsatz.“45

Bereits im Spätjahr 1941 meldete sich Stockburger zum Einsatz in den „Ostgebieten“, jedoch sei zu diesem Zeitpunkt keine Einsatzmöglichkeit absehbar gewesen.46 Im Zuge der Einsetzung des kommissarischen Oberbürgermeisters Kercher meldete sich Stockburger erneut zum Osteinsatz, ob wegen der Forderung des württembergischen Innenministers oder weil ihm „niemand zumuten könne mit dem kommenden Mann [gemeint war Bürgermeister Kercher] zusammen zu arbeiten.“47 Dem Antrag habe die Ministerialabteilung dann zum 1. Dezember 1942 stattgegeben, so sagte es Stockburger zumindest bei der nichtöffentlichen Einführung des neuen Oberbürgermeisters. Doch dieser Einsatz blieb aus, noch im Juli 1943 wurde Stockburger vom Reichsminister für die besetzten Ostgebiete darüber informiert, dass sich ein „Einsatz und die Art seiner Verwendung […] vorerst nicht übersehen“48 ließen. Nach der Einsetzung Kerchers zum Oberbürgermeister am 1. Dezember 1942 blieb Stockburger bis 1945 ehrenamtlicher Beigeordneter in Tübingen, im Fall einer Erkrankung oder Urlaub des Oberbürgermeisters übernahm Stockburger jedoch weiterhin dessen Stellvertretung.

Die Zeit beim SD

Wer für den Geheimdienst der Nationalsozialisten den SD arbeitete, hatte sich als folgsamer Nationalsozialist bewiesen. Zwischen 1936 und 1937 soll Stockburger für den SD tätig geworden sein. In seinem Spruchkammerverfahren versuchte er seine Mitwirkung für dieses NS-Organ herunterzureden, denn eigentlich hätte er dort „nichts zu tun gehabt“49 und sich lediglich um juristische Anfragen gekümmert.50 Als er jedoch gemerkt hatte, dass es sich „hier um persönliche Bespitzelung handelte“51 , hätte er eines Tages erklärt, „das mach ich nicht mehr mit.“52

Eine Zeugin brachte jedoch an, dass Stockburger von 1941 bis 1942 Außenstellenleiter des SD in Tübingen gewesen sein soll.53 Obwohl Stockburger diesen Umstand abstritt und es schließlich so auch in seinem Spruchkammerverfahren nicht mehr geführt wurde, ist zu beachten, dass er in einer Stellungnahme davon sprach, dass der Leiter des SD in Stuttgart ihm die Leitung der Außenstelle des SD in Tübingen übertragen wollte.54 Führungspositionen im SD wurden mehrheitlich von jungen Akademikern bekleidet, die sich als Elite des Nationalsozialismus verstanden.55 Was für eine Position Stockburger letztlich wirklich im SD innehatte, bleibt unklar. In seinem Spruchkammerverfahren wird seine Aufgabe als „Verbindungsmann für Studentenfragen“56 geführt. Aus seiner Beteiligung beim SD kann jedoch auf jeden Fall abgeleitet werden, dass Stockburger durchaus ein folgsamer Nationalsozialist war, in den man großes Vertrauen setzte.

Stockburger in der Gruppe der Minderbelasteten

Das Spruchkammerverfahren kam zum Schluss, dass Stockburger als Minderbelasteter einzustufen sei. Vor allem seine Beteiligung am NS-Herrschaftsapparat in Form von seiner Tätigkeit als stellvertretender Oberbürgermeister, beim SD und der Allgemeinen SS galten als Beweise, dass er „sich zweifellos als Aktivist erwies.“57

Stockburger konnte jedoch einige Zeugen vorbringen, die sich für ihn aussprachen und deren Aussagen letztlich zu einer milderen Beurteilung aufgrund besonderer Umstände führten. Aus einer Erklärung des Landesgerichtspräsidenten Viktor Renner, später Bürgermeister von Tübingen (SPD), ging etwa hervor, dass sich Stockburger für den Führer des Rotfrontkämpferbundes Panter eingesetzt habe, damit dieser nicht wieder festgenommen werde. Außerdem habe er sich auch in persönlichen Gesprächen gegenüber manchen nationalsozialistischen Machenschaften kritisch geäußert.58 Die Krankenschwester Nina Nesper sagte aus, dass sie von Nazis bedrängt und verfolgt worden sei, doch dank „dem tatkräftigen Eintreten des Betroffenen [Stockburger] als Rechtsanwalt, der in dieser Sache bis zum Innenministerium vorging, ist es zu verdanken, dass sie ihr Haus und ihren Beruf behalten konnte und weiterhin unangetastet blieb.“59

Nach 1945

Mit dem Ende der Naziherrschaft kam Stockburger am 5. Juli 1945 in Internierungshaft, erst in Darmstadt, dann in Karlsruhe, wo er fast zwei Jahre später im Mai 1947 entlassen wurde. Ein erstes Spruchkammerverfahren im Jahre 1948 wurde aufgrund fehlender Zeugen eingestellt. Erst im Mai 1949 wurde er durch die Spruchkammer Nord-Württemberg zum Minderbelasteten verurteilt. In einem Nachverfahren wurde Stockburger dann jedoch Anfang 1950 in die Gruppe der Mitläufer eingeordnet.60 Ab August 1949 war Stockburger als wissenschaftlicher Hilfsarbeiter in der Anwaltspraxis seines langjährigen Freundes Dr. Paul Lederer tätig und mit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im April 1950 stand eine Sozietät in Aussicht.61 Es ist zu vermuten, dass Stockburger bis spätestens zu seinem Tod im Februar 1977 als Anwalt tätig war.

Fazit

„Herr Stockburger war überzeugter Nationalsozialist“62 , so schrieb es der damalige Oberbürgermeister Tübingens Viktor Renner in einer Stellungnahme. Stockburger sei ein hervorragendes Mitglied der NSDAP gewesen und hätte „bei seiner Begabung eine weit grössere Rolle spielen können.“63 Stockburger bewies sich auf vielseitige Weise als folgsamer und überzeugter Nationalsozialist, ob als stellvertretender Oberbürgermeister in der Einrichtung eines Lagers für Zwangsarbeiter oder in seiner Tätigkeit für SS und SD.
Dennoch soll Stockburger gegenüber Andersdenkenden nicht scharf gewesen sein.64 Dies bezeugen unterschiedliche Nichtparteigenossen, wie eben Viktor Renner, aber auch sein Einsatz für verfolgte des Naziregimes wie die Krankenschwester Nina Nesper oder Gräfin Olga von Stauffenberg, die Stockburger nach ihrer Inhaftierung aufgrund des Attentats ihres Cousins verteidigt haben soll.65

Es ist jedoch auf jeden Fall zu kritisieren, dass Stockburger letztlich als Mitläufer gehandelt wurde, denn er hatte sich vielfältig für den nationalsozialistischen Staat eingesetzt und seine Gesinnung deutlich gemacht, nicht zuletzt, weil er die Absicht hatte, sich an dem zerstörerischen Krieg „im Osten“ an führender Stelle zu beteiligen.

Einzelnachweise

Mehr
  1. Stadtarchiv Tübingen (SAT): A150/427, Schreiben von Oberbürgermeister Viktor Renner an Rechtsanwalt Dr. Grzimek vom 05.09.1945.
  2. Staatsarchiv Sigmaringen (StAS): Wü 13 T 2 Nr. 3122/174, Spruchkammer-Verfahren Max Stockburger vom 09.05.1949, S. 3.
  3. Vgl. SAT: A150/273, Programmpunkte des nationalsozialistischen Gemeinderatskandidaten Max Stockburger bei der Versammlung der NSDAP im Schillersaal des Museums am 28.11.1931.
  4. vgl. StAS: Wü 13T2 3122/174, Spruchkammer-Verfahren Max Stockburger vom 09.05.1949, S. 2.
  5. Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL): EL 902/20 Bü 93266, Erklärung zur Klageschrift gegen Max Stockburger vom 11.08.1948, S. 1.
  6. vgl. Schönhagen, Benigna: Tübingen unterm Hakenkreuz: eine Universitätsstadt in der Zeit des Nationalsozialismus, Tübingen 1991, S. 76.
  7. vgl. StAL: EL 902/20 Bü 93266, Stellungnahme Max Stockburgers vom 11.08.1948.
  8. vgl. StAL: EL 902/20 Bü 93266, Schreiben Max Stockburgers an die Spruchkammer Karlsruhe vom 14.04.1947.
  9. Schönhagen 1991, S. 55.
  10. vgl. SAT: A150/273, Stimmenauszählung der verschiedenen Parteien.
  11. SAT: A150/424, Anstellungsurkunde Stockburgers.
  12. SAT: A150/424, Auszug aus der Niederschrift über die Beratung des Oberbürgermeisters mit den Ratsherrn vom 14.08.1935.
  13. Ebd.
  14. Ebd.
  15. vgl. ebd.
  16. vgl. Schönhagen 1991, S. 322.
  17. SAT: A150/408, Auszug aus der Niederschrift über die Beratung des Oberbürgermeisters mit den Ratsherrn vom 31.07.1939.
  18. Ebd.
  19. Schönhagen 1991, S. 322.
  20. vgl. Lern- und Dokumentationszentrum zum Nationalsozialismus Tübingen e.V. 2020, S. 3.
  21. vgl. Jeggle et al.: Fremde Arbeiter in Tübingen 1939–1945, Tübingen 1985, hier S. 42.
  22. SAT: A150/5170, Schreiben des Ratschreiber Hartter an das Postamt Tübingen vom 10.08.1942.
  23. vgl. Jeggle et al. 1985, S. 58
  24. vgl. Lern- und Dokumentationszentrum zum Nationalsozialismus Tübingen e.V. 2020, S. 1; S. 3; Jeggle et al. 1985, S. 74; S. 76.
  25. vgl. StAS: Wü 13 T 2 Nr. 3122/174, Spruchkammer-Verfahren vom 09.05.1949, S. 2.
  26. Ebd.
  27. vgl. StAS: Wü 13 T 2 Nr. 3122/174, Spruchkammer-Verfahren vom 09.05.1949, S. 4.
  28. Jeggle et al. 1985, S. 44.
  29. vgl. ebd., S. 47.
  30. vgl. ebd.
  31. SAT: A150/427, Persönliches Schreiben von Stockburger an Rudolf Hartter.
  32. Ebd.
  33. Ebd.
  34. Vgl. Jeggle et al. 1985, S. 58; S. 82.
  35. Ebd.
  36. vgl. SAT: A150/427, Eidesstattliche Erklärung von Rudolf Harter, Karl Haug und Friedrich Schmid betreffend des früheren „Ostarbeiterlagers“ in der Marquardtei in den Jahren 1942/43.
  37. vgl. Jeggle et al. 1985, S. 58; S. 82.
  38. Herhorhebung im Original: Schönhagen 1991, S. 322.
  39. Ebd.
  40. vgl. SAT A150/411, Brief von Stockburger an Weinmann.
  41. SAT A150/411, Brief von der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung an den Oberbürgermeister Tübingens vom 07.09.1942.
  42. SAT: A150/411, Persönliches Schreiben des württembergischen Innenministers Schmid an Stockburger vom 10.11.1942.
  43. Ebd.
  44. Ebd.
  45. SAT: A150/411, Tübinger Chronik vom 3. Dezember 1942.
  46. vgl. SAT: A150/412, Brief vom 27.05.1943.
  47. Anmerkung durch Autorin: SAT: A150/411, Auszug aus der Niederschrift über die nichtöffentliche Beratung des Oberbürgermeisters mit den Ratsherrn vom 04.11.1942.
  48. SAT: A150/412, Brief des Reichsministers für die besetzten Ostgebiete an den Reichsminister des Inneren vom 22.07.1943.
  49. StAS: Wü 13 T 2 Nr. 3122/174, Spruchkammer-Verfahren Max Stockburger vom 09.05.1949, S. 4.
  50. vgl. ebd.
  51. Ebd.
  52. Ebd.
  53. vgl. StAL: EL 902/20 Bü 93266, Aussage der Lieselotte Herrmann vom 26.05.1948 bei der Spruchkammer Stuttgart.
  54. vgl. StAL: EL 902/20 Bü 93266, Erklärung zur Klageschrift gegen Max Stockburger vom 11.08.1948, S. 3.
  55. vgl. Topographie des Terrors o.J.
  56. StAS: Wü 13T2 3122/174, Spruchkammer-Verfahren Max Stockburger vom 09.05.1949 S. 1.
  57. StAS: Wü 13 T 2 Nr. 3122/174, Spruchkammer-Verfahren Max Stockburger vom 09.05.1949, S. 7.
  58. vgl. StAL: EL 902/20 Bü 93266, Erklärung des Landgerichtspräsidenten Viktor Renner vom 09.10.1946.
  59. Anmerkung durch Autorin: ebd.
  60. vgl. StAL: EL 902/20 Bü 93266, Spruch der Zentralspruchkammer Nord-Württemberg zu Max Stockburger.
  61. vgl. StAL: EL 902/20 Bü 93266, Schreiben von Max Stockburger an das Finanzamt Stuttgart-Ost vom 06.06.1950.
  62. SAT: A150/427, Schreiben von Oberbürgermeister Viktor Renner an Rechtsanwalt Dr. Grzimek vom 05.09.1945.
  63. StAL: EL 902/20 Bü 93266, Erklärung des Landrats Viktor Renner vom 09.10.1946.
  64. vgl. SAT: A150/427, Schreiben von Oberbürgermeister Viktor Renner an Rechtsanwalt Dr. Grzimek vom 05.09.1945.
  65. vgl. StAL: EL 902/20 Bü 93266, Eidesstattliche Erklärung der Gräfin Olga von Stauffenberg vom 04.07.1948.
  1. Jeggle, Utz / Dietrich, Anne / Hägele, Ulrich / Kunze, Albert / Müller, Karl / Rexer, Martin / Schlör, Joachim / Schroth, Linde, Fremde Arbeiter in Tübingen 1939–1945, Tübingen 1985.

  2. Lern- und Dokumentationszentrum zum Nationalsozialismus e.V. Tübingen: „Ich habe hier meine Jugend und meine Gesundheit verloren.“ Zwangsarbeit in Tübingen 1939-1945, Ausstellung im Stadtmuseum Tübingen, Tübingen 2020. [Eine Dokumentation zur Ausstellung ist im PDF-Format per E-mail bei der Geschichtswerkstatt Tübingen erhältlich: info@geschichtswerkstatt-tuebingen.de].

  3. Schönhagen, Benigna, Tübingen unterm Hakenkreuz. Eine Universitätsstadt in der Zeit des Nationalsozialismus, Stuttgart 1991.

  4. Topographie des Terrors: „Geschichte vor 1945“, https://www.topographie.de/ueber-den-ort/geschichte-vor-1945 (letzter Zugriff 18.03.2025).

  1. Staatsarchiv Ludwigsburg (StAL): EL 902/20 Bü 93266, Personenakten Stockburger, Max.

  2. Staatsarchiv Sigmaringen (StAS): Wü 13 T 2 Nr. 3122/174, Personenakten Stockburger, Max.

  3. Stadtarchiv Tübingen (SAT): A150/273, Gemeinderatswahl vom 06.12.1931.

  4. Stadtarchiv Tübingen (SAT): A150/408, Oberbürgermeister Dr. Weinmann; Allgemeines, Besoldung, sowie kommissarische Amtsführung durch Oberbürgermeister Alfred Kercher.

  5. Stadtarchiv Tübingen (SAT): A150/411, Kommissarischer Oberbürgermeister Stockburger (15.09.-30.11.1942); Kommissarischer Oberbürgermeister Kercher (01.12.1942-28.11.1944).

  6. Stadtarchiv Tübingen (SAT): A150/412, Verwendung von Stadtrat Stockburger als Stadtkommissar in den besetzten Ostgebieten.

  7. Stadtarchiv Tübingen (SAT): A150/424, Beigeordnete; Allgemeines, Ernennung, Wahl.

  8. Stadtarchiv Tübingen (SAT): A150/427, Ehrenamtlicher Beigeordneter: Stadtrat Stockburger.

  9. Stadtarchiv Tübingen (SAT): A150/5170, Einsatz russischer Zivilarbeiter in der Landwirtschaft (Lager Marquardtei).