Langbiografie

August Schneider

Der Tübinger Synagogenbrandstifter August Schneider (1896-1971) wird rasch rehabilitiert

In der Nacht vom 9. auf den 10. November 1938, der Reichspogromnacht, wurde neben hunderten anderen auch die Tübinger Synagoge von von zwei unabhängig voneinander agierenden NS-Tätergruppen geschändet beziehungsweise angezündet. Das Gotteshaus brannte vollständig nieder. Die Brandstifter, untere Parteichargen und überzeugte Nationalsozialisten, handelten auf Anweisung des Kreisleiters Hans Rauschnabel.1 Der Aufforderung zur Brandstiftung wurde ohne Widerspruch Folge geleistet, die tatsächlich ausführenden Täter waren die letzten Glieder einer langen Befehlskette.2

In diesem Beitrag soll die Biografie des als Synagogenbrandstifters verurteilten August Schneider und der Verlauf seiner Haftstrafen, des Strafprozesses und seine Folgen sowie die Bemühungen um eine spätere Begnadigung und die Wiedererlangung der "bürgerlichen Ehrenrechte" nachgezeichnet werden.

Der Ablauf der Synagogenbrandstiftung vom 9. auf den 10. November 1938

Am Abend des 9. November 1938 wurde von den Nationalsozialisten der Jahrestag des gescheiterten Putschversuches von 1923 im Veranstaltungssaal Museum in Tübingen begangen. Als Hausmeister und Parteifunktionär übergab August Schneider die Parteifahne einer Fahnenabordnung und verwahrte diese nach der Feier wieder im "Haus der Partei" (ehemals Haus der Verbindung Wingolf) in der Gartenstraße 38 in Tübingen. Danach gingen die drei späteren Brandstifter August Schneider, Christian Katz und Eugen Lutz gegen Mitternacht in die Weinstube Lemberger. Vor Mitternacht wurde die Synagoge durch acht SS- und SA-Männer geschändet. Tür und Fenster wurden eingeschlagen und das Mobiliar verwüstet. Die Thora-Rolle sowie andere Gegenstände wurden in den Neckar geworfen.3

In der Weinstube waren weitere Tübinger Nationalsozialisten versammelt, so auch der Kreisleiter Rauschnabel. Gegen 2 Uhr morgens, auf dem Weg zum Parteihaus, wurde das Trio vom Kreisleiter Rauschnabel in der Wilhelmstraße mit seinem Wagen abgepasst und in die Hermann-Kurz-Straße gefahren. Auf dem Weg dorthin erklärte Rauschnabel, dass ein Funkspruch von Gauleiter Wilhelm Murr gekommen sei und "sämtliche Synagogen brennen müssten, wegen der Ermordung Gustloffs."4

Im Parteihaus berieten sie, wie die Synagoge in Brand gesteckt werden könnte. Mit brennbarem Material drangen sie in die Synagoge ein und legten Feuer. Der Mittäter Eugen Lutz, wohnhaft in Tübingen und von Beruf Feilenhauer, schilderte die Vorgänge in seiner polizeilichen Vernehmung nach seiner Verhaftung 1946: "Schneider, Katz und ich gingen ins Parteihaus […] und tranken dort noch ein Bier. In der Küche beratschlagten wir 3, was wir machen sollen und kamen zu dem Entschluss, dass wir diesen Befehl des Kreisleiters ausführten müssen, da Schneider auch erklärte, dass wenn wir den Befehl nicht ausführen, er sowie ich und Katz um unsere Stellungen bei der Stadt kommen würden. Schneider erklärte Katz und mir, wir sollten in der Küche warten, er schaue im Haus nach Brennmaterial. Einige Minuten später kam Schneider wieder zu uns in die Küche und hatte einen Kranz aus Eichenlaub, sowie eine Büchse mit Bodenwachs bei sich. Ich haben den Kranz gehalten, währendem Katz und Schneider ihn mit Bodenwachs einschmierten, damit er besser brennen soll. Nachdem dies geschehen war, trug ich den Kranz zur Synagoge, Katz oder Schneider zündeten ihn an und war mir einer von diesen Beiden, den ich jedoch nicht mehr anzugeben vermag, beim Hineinwerfen in die Synagoge behilflich. Als der Kranz in der Synagoge lag, und dort brannte, gingen wir wieder zum Parteihaus zurück. Nach kurzer Zeit läutete es, Schneider ging hinaus um nachzuschauen und kam sofort wieder zurück und erklärte uns, dass der Kreisleiter außen gewesen sei und Krach gemacht habe. Da die Synagoge nicht richtig brenne. Er habe gesagt, wir seien keine Kerle und Feiglinge und wenn wir´s nicht besser machen können, dann mache er es selbst. Etwa nach 30 Minuten, sah ich vom 1. Stock des Parteihauses aus, dass die Flammen zum Dach der Synagoge hinaus schlugen."5

Die Biografie von August Schneider

August Schneider wurde am 20. Dezember 1896 in Öschingen geboren.6 Öschingen, ein von Landwirtschaft geprägtes kleines Dorf bei Tübingen, war auch sein Wohnort. Schneider kam aus kleinbäuerlichen Verhältnissen; die Familie besaß ca. 80 Hektar Wiesen und Ackerland. Sein Vater Christian war ebenfalls Bauer von Beruf. Seine erste Frau Katharina, geborene Schneider, starb mit 37 Jahren; aus der Ehe gingen sieben Kinder hervor. Der Witwer heiratete ein Jahr später erneut; aus dieser Ehe gingen vier Kinder hervor, zu denen auch August Schneider zählte. Als seine Mutter Rosa verstarb, war August Schneider neun Jahre alt. Er besuchte im Alter von sieben bis 14 Jahren die evangelische Volksschule in Öschingen. Danach fand er wechselnde Anstellungen in Tübingen als Hilfsarbeiter und als Pförtner in der Medizinischen Klinik. Mit 19 Jahren wurde er 1915 als Soldat zum Württembergischen Infanterie-Regiment Nr.127 nach Ulm eingezogen und kämpfte ab 1916 in Frankreich, unter anderem in der Somme-Schlacht. Am Kriegsende wurde er zum Unteroffizier befördert. Wieder im zivilen Leben war Schneider als Repetentendiener im evangelisch-theologischen Seminar in Tübingen beschäftigt. Danach arbeitete er vier Jahre als Rangierer für die Reichsbahn.

Am 18. August 1923 heiratete er mit 27 Jahren in Tübingen die Öschingerin Rosa Brielmann.7 1924 bewarb sich Schneider als Hausmeister bei der Studentenverbindung Wingolf in der Gartenstraße 38. In dieser Stellung blieb er bis 1936. Nach der von der NSDAP erzwungenen Auflösung des Wingolfs 1936 wurde er nur wenige Schritte entfernt Herbergsvater im "Haus der Jugend", dem Heim der Hitlerjugend (HJ) und des Bundes Deutscher Mädel (BDM), der heutigen Tübinger Jugendherberge. 1938 wurde das ehemalige Wingolfhaus von der NSDAP als Parteiheim angemietet und Schneider wurde dort als Parteigenosse wieder Hausmeister. Gleichzeitig nahm er eine Nebenbeschäftigung im Außendienst für die Tübinger Ortskrankenkasse an. Anscheinend war die Hausmeisterstelle nicht ausreichend bezahlt, um seine Frau und den 1927 geborenen Sohn Helmut versorgen zu können. Die Familie wohnte weiterhin in Öschingen, Schneider hatte ein Zimmer im Parteiheim.

Schneiders Parteikarriere

Schon vor der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 war Schneider ein engagierter Parteigenosse. 1932 trat er in die SA-Reserve ein, 1933 in die NSDAP. Der Partei diente er von 1933 bis 1935 als Block- und Zellenhelfer in der Ortsgruppe Österberg. Dieses Amt legte Schneider 1936 nieder, da er als Herbergsvater im "Haus der Jugend" dafür keine Zeit mehr fand. Als Hausmeister des Parteiheims der NSDAP nahm er 1938 seine Tätigkeit als Parteifunktionär auf unterster Ebene als "Politischer Leiter" wieder auf. Politische Leiter fungierten nicht nur als lokale Führer der Partei bei der Verbreitung der NS-Ideologie, sie waren auch Spitzel der NSDAP und überwachten die Bevölkerung. Dabei legten sie über die Bewohner ihres Betreuungsgebietes Karteikarten an und ergänzten die erhobenen Daten regelmäßig durch Fragebögen.8 Aus diesen Aktivitäten lässt sich schließen, dass August Schneider schon früh ein engagierter Nationalsozialist war, der seit 1932 aktiv die NSDAP unterstützte, sowohl durch seine berufliche Tätigkeit sowie auch durch seine aktive Parteimitgliedschaft als Funktionär und Parteigenosse. Während der Kriegsjahre blieb Schneider in seinen Funktionen für die NSDAP und arbeitete bis 1945 als Hausmeister. Im April 1945 rückte Schneider als Mitglied des Volkssturms aus und geriet am 24. April in französische Gefangenschaft, aus der er am 30. April 1946 wieder nach Öschingen zurückkehrte.9

Doch sein Verbrechen, die Synagogen-Brandstiftung, war nicht in Vergessenheit geraten. Bereits drei Tage später verhaftete man Schneider in Öschingen und nahm ihn im Tübinger Schloss, das von der Französischen Militärverwaltung für kurze Zeit als Gefängnis genutzt wurde, in Untersuchungshaft. Von 12. Mai bis 21. September 1946 wurde er daraufhin im "politischen Haftlager" in Reutlingen gefangen gehalten.10 Während einigen Wochen seiner dortigen Haftzeit exhumierte Schneider auf Befehl der französischen Militärverwaltung Leichen von KZ-Häftlingen aus Massengräbern im Unternehmen "Wüste"-Lager und KZ Dautmergen.11

Die Ermittlungen schilderte das Sicherheitsamt der Landespolizei für das französisch besetzte Gebiet Württembergs und Hohenzollerns: "Die in der Anzeige nebenstehend angeführten Beschuldigten August Schneider, Eugen Lutz, Christian Katz haben sich eines Verbrechens der Brandstiftung schuldig gemacht, in dem dieselben in den frühen Morgenstunden des 10. November 1938 auf Anordnung des Kreisleiters Rauschnabel die Synagoge in Tübingen in Brand steckten. Die Beschuldigten Schneider und Lutz sind im Allgemeinen geständig, eine Vernehmung des Katz konnte nicht erfolgen, da sich derselbe vermutlich noch in Kriegsgefangenschaft befindet."12

Der Gerichtsprozess fand dann am 29. November 1946 vor dem Landgericht Tübingen in der Großen Strafkammer unter Vorsitz von Landgerichtsdirektor Walter Biedermann statt. Schneider wurde durch den Tübinger Rechtsanwalt Sigloch, der in der Gartenstraße 23 seine Kanzlei hatte, vertreten. Er war vom Gericht zu "Offizialverteidiger" bestellt worden.13

Aus der Urteilsverkündung: "Die Angeklagten Lutz und Schneider haben am 10.1.1938 die Tübinger Synagoge vorsätzlich in Brand gesetzt und werden wegen gemeinschaftlich begangenen Verbrechens […] je zur Zuchthausstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten […] kostenpflichtig verurteilt. Die erlittene Untersuchungshaft wird den Angekl. auf diese Strafe angerechnet. Die bürgerlichen Ehrenrechte werden Ihnen auf die Dauer von 3 Jahren aberkannt."14

Seine Strafe trat Schneider dann ab dem 13. Dezember 1946 in der Landesstrafanstalt Rottenburg an. Das Gnadengesuch der Ehefrau, die sich auf die wirtschaftliche Notlage der Familie berief, wurde abgelehnt, 15 doch Familie Schneider gab nicht auf. Auch die Justizvollzugsanstalt Rottenburg gab eine positive Stellungnahme für Schneider ab: "Schneider hat sich in seiner langen Strafzeit bisher stets tadellos geführt. Seit bald ½ Jahr ist er beim Aussenkommando Einsiedel eingesetzt und arbeitet fleissig und zuverlässig. Seine häusslichen [sic!] Verhältnisse sind nicht leicht. […] Er ist einsichtig und bereut seinen kurzsichtigen und schuldhaften Gehorsam gegenüber einem Befehl des ehemaligen Tübinger Kreisleiters. Ich befürworte eine Strafaussetzung auf Weihnachten 1947."16 Auch Oberstaatsanwalt Krauss befürwortete die Haftaussetzung zur Bewährung. Schon kurz darauf, am 17. Dezember 1947 wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.17

In den folgenden Jahren bemüht sich Schneider um eine Rehabilitierung seiner Person. Der mit seinem Fall befasste Oberstaatsanwalt Krauss befürwortet Schneiders Bemühen in einem Schreiben vom 19. November 1949 an das Justizministerium: "Mit dem Gesuch vom 8.11.1949 […] bittet der Verurteilte um Aufhebung der Aberkennung seiner bürgerlichen Ehren-rechte im Wege der Gnade. Die Strafkammer befürwortet das Gesuch, da dem Hauptverantwortlichen (früh. Kreisleiter Rauschnabel) im späteren Schwurgerichtsverfahren die bürgerlichen Ehrenrechte nicht aberkannt wurden."18

Weitere Gnadengesuche zur Wiederherstellung seiner bürgerlichen Rechte stellt Schneider im August und Oktober 1952. Der Tübinger Oberstaatsanwalt Krauss leitete diese ans Justizministerium in Stuttgart weiter. Er befürwortet das Gnadengesuch wie folgt: "Ich befürworte das Gesuch, weil der Gesuchsteller offensichtlich in einer abhängigen Stellung vom damaligen Kreisleiter Rauschnabel mißbraucht worden ist. Es lag damals also weniger eine verbrecherische Gesinnung als ein Mangel an Mut vor."19

Auch das Bemühen um die Aufhebung des Entzugs der bürgerlichen Ehrenrechte war schließlich erfolgreich. Am 16. März 1953 beschied das Justizministerium Stuttgart: "August Schneider ist durch Urteil der Strafkammer Tübingen vom 27/29 November 1946 zu 1 Jahr 8 Monaten Zuchthaus verurteilt worden. Die dadurch eingetretenen Ehrenfolgen des § 31 STGB. werden im Wege der Gnade aufgehoben." Dies wurde durch das Gnadengesuch vom 18. August 1952 erreicht.20

Die Familie Schneider lebte weiterhin in Öschingen. Schneiders erste Frau Rosa starb 1955. Schon ein Jahr später heiratete er wieder. Aus der Ehe gingen zwei Töchter hervor. Schneider war in dieser Zeit als Packer bei der Trikotwarenfabrik Christian Schöller in Öschingen tätig. Am 8. September 1971 starb August Schneider.21

Fazit

Die Angabe der Synagogenbrandstifter für ihre Tat, sie hätten keine Wahl gehabt, sondern auf Befehl gehandelt, kann als Schutzbehauptung angesehen werden. Die Täter waren schon seit Beginn der 1930er Jahre NSDAP-Funktionäre und überzeugte Parteimitglieder. Sie stellten den Befehl zur Brandstiftung durch Rauschnabel nicht in Frage, sondern sie machten sich willig an die Planung der Brandstiftung und setzten diesen um. Jahrzehnte lange antisemitische Hetze und obrigkeitliches Denken hatten den Boden für solche und weitaus schlimmere Verbrechen gegen die Menschlichkeit bereitet.

Einzelnachweise

Mehr
  1. Schönhagen 1991, S. 293ff; Ulmer 1995, S. 115f; Ulmer 2010, S. 20-21.; Schlott 2009, S. 13-15.
  2. Die Ereignisse und Gerichtsprotokolle sind ausführlich dargestellt in: Zapf 1981, S. 80-85 und S. 107-118.
  3. Laut Zeugenaussage des Nachbars Albert Wirthle in: StaS: Wü 29/3 T 1 Nr. 1515/01 <landesarchiv-bw.de/plink>.
  4. Aus der Aussage Schneiders in: StaS: Wü 29/3 T 1 Nr. 1515/01 <landesarchiv-bw.de/plink>. Hier irrt sich Schneider. Hier irrt sich Schneider. Tatsächlich wurde nicht Gustloff, sondern der Pariser Botschaftsattache Ernst vom Rath von dem Juden Herschel Grynszpan angeschossen. Für die Nationalsozialisten war dies ein willkommener Anlass für eine neue Eskalationsstufe antijüdischer Propaganda, die in der Pogromnacht mündete.
  5. Die Zeugenaussagen von Schneider und Lutz unterscheiden sich. Laut Schneider haben die drei Brandstifter brennbares Material, Holzspäne, Papier etc. in die Synagoge getragen und jeder hätte seinen eigenen Brandherd gelegt. Es ist zu vermuten, dass jeder der Täter so aussagte, dass er nicht als Haupttäter galt. StaS: Wü 29/3 T 1 Nr. 1515/01 <landesarchiv-bw.de/plink>.
  6. Die biografischen Angaben und seine Parteikarriere sind hauptsächlich der Strafakte Schneiders entnommen. StaS: Wü 29/3 T 1 Nr. 1515/01 <landesarchiv-bw.de/plink>.
  7. Archiv der Stadt Mössingen, Einwohnerverzeichnis der Gemeinde Öschingen.
  8. Kluge / Krüger 1939, S. 182.
  9. StaS: Wü 29/3 T 1 Nr. 1515/01<landesarchiv-bw.de/plink>.
  10. StaS: Wü 29/3 T 1 Nr. 1515/03 <landesarchiv-bw.de/plink>.
  11. Im Gnadengesuch beklagt sich seine Frau, dass die 4 ½ monatige Haftzeit im Reutlinger Lager nicht als Untersuchungshaft angerechnet wurde und führt zusätzlich an: "dass diese Zeit viel sehr härter war, als dies eine Untersuchungshaft im allgemeinen ist. (u.a. soll hier nur ein 8 wöchiger Einsatz im K.Z. Dautmergen nähers erwähnt werden." StAS: Wü 29/3 T 1 Nr. 1515/08 <landesarchiv-bw.de/plink>. Zum Unternehmen "Wüste" und insbesondere dem KZ Daumergen: Zekorn 2019.
  12. StAS: Wü 29/3 T 1 Nr. 1515/01 <landesarchiv-bw.de/plink>.
  13. StaS: Wü 29/3 T 1 Nr. 1515/02 <landesarchiv-bw.de/plink>.
  14. StaS: Wü 29/3 T 1 Nr. 1515/03 <landesarchiv-bw.de/plink>, <landesarchiv-bw.de/plink>. Zu Ehrenrechten: <bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/17381/ehrenrechte-buergerliche>.
  15. StAS: Wü 29/3 T 1 Nr. 1515/08 <landesarchiv-bw.de/plink>.
  16. StaS: Wü 29/3 T 1 Nr. 1515/08 <landesarchiv-bw.de/plink>.
  17. StAS: Wü 29/3 T 1 Nr. 1515/08 <landesarchiv-bw.de/plink>.
  18. StaS: Wü 29/3 T 1 Nr. 1515/08 <landesarchiv-bw.de/plink>.
  19. StaS: Wü 29/3 T 1 Nr. 1515/08 <landesarchiv-bw.de/plink>.
  20. StaS: Wü 29/3 T 1 Nr. 1515/08 <landesarchiv-bw.de/plink>.
  21. Archiv der Stadt Mössingen, Einwohnerverzeichnis der Gemeinde Öschingen.
  1. Kluge, Rudolf / Krüger, Heinrich, Verfassung und Verwaltung im Großdeutschen Reich, Berlin 1939².

  2. Schlott, Adelheid, Die Geschichte der Geschichten des Tübinger Synagogenplatzes. Mit Beiträgen von Ulrike Baumgärtner, Daniel Felder, Martin Ulmer und Michael Volkmann, Tübingen 2009.

  3. Schönhagen, Benigna, Tübingen unterm Hakenkreuz. Eine Universitätsstadt in der Zeit des Nationalsozialismus, Stuttgart 1991.

  4. Ulmer, Martin, "Der juristische Umgang mit den Tätern des Tübinger Novemberpogroms", in:
    Gedenkstätten-Rundschau Nr. 5 (November 2010), S. 20-21 <gedenkstaettenverbund-gna.org/images/downloads/gedenkstaettenrundschau/GR_5_201011.pdf> (letzter Zugriff: 16.10.2020).]

  5. Ulmer, Martin, "Radikaler Judenhaß. Zur nationalsozialistischen Judenpolitik in Tübingen", in: Geschichtswerkstatt Tübingen (Hg.), Zerstörte Hoffnungen. Die Wege der Tübinger Juden, Tübingen, 1995, S. 99-120.

  6. Zapf, Lilli, Die Tübinger Juden. Eine Dokumentation, Tübingen 1981.

  7. Zekorn, Andreas, Todesfabrik KZ Dautmergen. Ein Konzentrationslager des Unternehmens "Wüste", Stuttgart 2019.

  1. Staatsarchiv Sigmaringen (StaS): Wü 29/3 T 1 (Staatsanwaltschaft Tübingen: Strafakten) Nr. 1515. Schneider, August, Hausmeister, Öschingen. <landesarchiv-bw.de/plink> (letzter Zugriff: 16.10.2020).

  2. Stadtarchiv Mössingen: Familienregister.